In der Slowakei existiert Kennzeichnung GmbH & Co. KG nicht, nur die klassische KG (k.s.) ist aber das gleiche.
Der Prozess der Gründung besteht erst nach
Gründung einer GmbH (s.r.o.) und wenn es schon im Handelsregister eingetragen ist dann mit
Gründung einer KG (k.s.), wo die gegründete GmbH der Komplementär wird.
Im Gesellschaftsvertrag der KG ist notwendig schon zu entscheiden wie man die Gewinne austeilen wir wie viel bekommt der Komplementär und wie viel der Kommanditist.
Die KG muss minimal 2 Gesellschafter haben einer soll Komplementär sein ist auch statuarisches Organ (das kann eine Physische oder Juristische Person sein - Standard die gegründete Slowakische GmbH) und einer soll Kommanditist sein (kann Physische oder Juristische Person sein).
Komplementär haftet mit seinen ganzen vermögen, der Kommanditist nur bis den bezahlten stammkapital. Minimale Stammkapital ist für Kommanditisten nur 250€.
Ein Vorteil bei einer GmbH & Co. KG Slowakei ist, dass man bei Unterschreibung von Gesellschaftsvertrag die Bestimmung über Dividenden Austeilung.
GmbH & Co. KG Gründung in der Slowakei - Elementare Informationen:
In der Slowakischen Republik ist Einkommensteuer für Rechtspersonen mit Jahresumsatz über 100 000 Eur immer
21%. Ab 1.1.2020 für die Rechtspersonen mit Jahresumsatz
unten 100 000 Eur wird die Einkommsteuer nur
15%.
Die Einkommsteuer für Physische Personen ist
19% und beim einkommen von
37 163,36 Eur ist die Einkommsteuer
25%. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist auf
20% angesetzt (beim Buchen, Medikamenten, einigen Lebensmittel ist die
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist auf
20% angesetzt (beim Buchen und Medikamenten ist die Mehrwertsteuer
10% - ab 1.1.2016 auch beim einigen Grund Lebensmittel). Der grösste Vorteil der Slowakei ist die
7% Steuer von Dividenden für Physische Personen. Die Dividendenausschüttung an juristische Personen ist steuerfrei.
Geschäftsname in der Slowakei muss einzigartig sein. Slowakei hat öffentliches Handelsregister an der
www.orsr.sk, also der Name kann man gleich prüfen. Der Firmenname muss das Kürzel GmbH enthalten. Es genügt das Kürzel "k.s." oder "komanditná spoločnosť".
Geschäftsführer kann nur
Person von EU oder OECD sein, oder Person mit Aufenthalt in Slowakei.
Die Slowakische republika hat abgeschlossene Verträge für Vermeidung der Doppelbesteuerung mit diesen Staaten: Australien, Belgien, Weißrussland, Brasilien, Bulgarien, Zypern, China, Dänemark, Finnland, Holland, Frankreich, Kroatien, Italien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Südafrika , Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Litauen, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Österreich, Rumänien, Russische Föderation, Vereinigte Staaten - USA, Bundesrepublik Deutschland, Sri Lanka, Norwegen, Schweiz, Schweden, Spanien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Griechenland, Nigeria, Großbritannien, der Mongolei, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Uzbekystán, Serbien und Montenegro, Luxemburg.